Zum Inhalt springen

Haftet der Händler für Fehler des Herstellers?

günstig für Händler betrifft Käufer, Händler, Hersteller, Konsumenten
Wer nach dem Kaufvertrag nicht selbst die Ware herstellen muss, haftet Ihnen nicht für jedes Fehlverhalten des Produzenten. Der Hersteller ist kein Gehilfe des Händlers bei der Erfüllung des Kaufvertrags.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Wer nach dem Inhalt des Kaufvertrages nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, haftet nicht für jedes Verschulden des Produzenten, der Erzeuger ist nicht Erfüllungshilfe des Händlers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 34.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Hersteller, Zulieferer und Erfüllungsgehilfe
Schadenersatz · Haftung des Händlers für Herstellerfehler
Schadenersatz · Zulieferer als Erfüllungsgehilfe
Vertragsrecht · Haftung des Bauträgers für Baufirmen
Schadenersatz · Mangelhafte Ware und Schadenersatz