Haftet der Händler für Fehler des Herstellers?
günstig für Händler betrifft Käufer, Händler, Hersteller, Konsumenten
Wer nach dem Kaufvertrag nicht selbst die Ware herstellen muss, haftet Ihnen nicht für jedes Fehlverhalten des Produzenten. Der Hersteller ist kein Gehilfe des Händlers bei der Erfüllung des Kaufvertrags.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Wer nach dem Inhalt des Kaufvertrages nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, haftet nicht für jedes Verschulden des Produzenten, der Erzeuger ist nicht Erfüllungshilfe des Händlers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bedient sich der Verkäufer zur Erfüllung seiner Pflichten des Herstellers, wird dieser (nur) in diesem Umfang Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.OGH 8 Ob 114/19a, 25.04.2020
- Allein dadurch, dass die Lieferung des Produkts unmittelbar zwischen Hersteller und Käufer erfolgt, entsteht keine Pflicht, für ein Verschulden des Herstellers im Rahmen der Produkterzeugung einzustehen, für das der Verkäufer ohne eine solche Direktlieferung nicht einzustehen hätte.OGH 8 Ob 114/19a, 25.04.2020
- Ein Tierzüchter ist als Hersteller der von ihm gezüchteten Tiere anzusehen, ein ‑ vom Züchter verschiedener ‑ Halter eines Deckrüden hingegen als Lieferant des Samens und damit einem Zulieferer eines Rohstoffes gleichzuhalten. Dieser ist daher in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Züchters im Vorbereitungsstadium zu qualifizieren.OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017
- Die Produzentin wurde aufgrund der besonderen konkreten Fallgestaltung als Erfüllungsgehilfin der Händlerin angesehen.OGH 9 Ob 28/15f, 24.06.2015
- Der Werkunternehmer ist dem Händler insofern grundsätzlich gleichgestellt.OGH 2 Ob 234/12v, 14.03.2013
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Eine unmittelbare Einbindung des Erzeugers einer Ware in die werkvertragliche Erfüllungshandlung des Werkunternehmers liegt nicht vor, wenn dieser das Vorprodukt des Lieferanten bloß nach einer allgemeinen schriftlichen Anleitung ohne Beteiligung des Lieferanten an der werkvertraglichen Erfüllungshandlung verarbeitet.OGH 2 Ob 10/10z, 17.06.2010
- Von einem Händler, welcher im Rahmen seines Handelsgewerbes Waren vertreibt, kann angenommen werden, er besitze die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Eigenschaften der von ihm zum Verkauf angebotenen Waren beurteilen zu können. Besitzt der Händler diese Kenntnisse nicht, hat er sich diese zu verschaffen.OGH 5 Ob 92/07a, 28.08.2007
- Hier: Verlagsvertrag - Verlaggeber kein Erfüllungsgehilfe des Verlags.OGH 6 Ob 256/06z, 18.01.2007
- Der Händler haftet dem Käufer gegenüber nur für die Erfüllung der ihn selbst treffenden Pflichten (Auswahl eines geeigneten Erzeugers, einwandfreie Lagerung der Ware, Hinweis auf Gefahren, ordnungsgemäße Verpackung). Gleiches gilt im Grundsätzlichen für den Werkunternehmer. (Hier: Bejahung der Haftung des Werkunternehmers für das Verschulden der von ihm einbezogenen Erzeugerin.)OGH 1 Ob 265/03g, 10.02.2004
- Der Zulieferer kann nicht als Erfüllungsgehilfe angesehen werden, für den der Erzeuger gemäß § 1313 a ABGB einzustehen hätte.OGH 7 Ob 516/88, 04.02.1988
- Frage offengelassen, ob der Produzent eines Bestandteils Erfüllungsgehilfe eines Werkunternehmers ist (hier: Herstellung einer Schleppliftanlage).OGH 7 Ob 604/84, 30.07.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 34.
- OGH 9 Ob 9/26b, 25.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 200/25w, 23.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 57/25s, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 184/23d, 19.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1313a
Verwandte Fragen
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