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Haftet der Hersteller für Fehler seines Zulieferers?

günstig für Händler betrifft Käufer, Händler, Hersteller, Zulieferer
In der Regel nicht. Wer Ware herstellt und an einen Händler liefert, der sie weiterverkauft, ist kein Erfüllungsgehilfe dieses Händlers. Ebenso ist der Zulieferer eines Produzenten üblicherweise nicht dessen Erfüllungsgehilfe. Steht allerdings die Herstellereigenschaft im Vordergrund, kann das anders zu beurteilen sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der Erzeuger (Produzent), der die Ware zunächst dem Käufer liefert, der sie seinerseits an seinen Käufer weitergibt, ist nicht Erfüllungsgehilfe (§ 1313 a ABGB) des Verkäufers (Zwischenhändlers).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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