Haftet der Hersteller mir gegenüber, obwohl ich beim Händler kaufte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.09.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Explosionsartiges Zerbersten einer gläsernen Tafelwasserflasche.OGH 6 Ob 215/11b, 13.09.2012
- Das Bestehen einer Produktbeobachtungspflicht des Herstellers eines Produkts ist auch für den österreichischen Rechtsbereich zu bejahen.OGH 6 Ob 215/11b, 13.09.2012
- Diese Haftungsgrundlage steht dem Geschädigten alternativ zur vertraglichen zur Verfügung. Diese Verschuldenshaftung des Warenherstellers bleibt auch nach Inkrafttreten des Produkthaftungsgesetzes aufrecht.OGH 6 Ob 108/07m, 27.02.2009
- Auf die Streitfrage der Grundlage der Schutzpflichten zugunsten Dritter muss im Anlassfall wegen der zu bejahenden rein deliktischen Haftung der Beklagten nicht eingegangen werden.OGH 6 Ob 108/07m, 27.02.2009
- Unternehmer, die Grundstoffe oder Teilprodukte herstellen, haften allerdings nur dann für den Schaden, der durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes, in das ihr Erzeugnis integriert wurde, verursacht wurde, wenn gerade ein Fehler des von ihnen zugelieferten Grundstoffs oder Teilprodukts für den Schaden kausal war (so schon SZ 49/14).OGH 6 Ob 317/02i, 11.09.2003
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Wenn der Produzent einer Sache erwarten darf, dass dem Erwerber die mit dem Gebrauch des Gutes verbundenen Gefahren aufgrund der nach der Lage des Falles voraussetzenden Sachkunde bekannt sind, braucht er nicht zu warnen.OGH 8 Ob 556/92, 25.06.1992
- Hier: Explosion einer Propangasflasche.OGH 2 Ob 620/86, 12.05.1987
- Der tatsächliche Umfang der Sorgfaltspflicht des Herstellers ist aber im Einzelfall abzugrenzen.OGH 3 Ob 539/84, 04.07.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 5 Ob 135/23y, 28.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 45/17g, 24.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gegenüber Dritten, die weder Auftraggeber noch Besteller sind, haftet ein Fachbetrieb für seine Sachkunde etwa dann, wenn er bei der Herstellung der Erzeugnisse gegen Schutzvorschriften oder gegen ein allgemeines Gefährdungsverbot verstoßen hat.
Nein, in der Regel nicht. Nutzen Sie den gekauften Gegenstand sowohl privat als auch beruflich, können Sie sich auf den besonderen Gerichtsstand für Verbraucher nicht berufen. Etwas anderes gilt nur, wenn der berufliche Zweck ganz untergeordnet ist; das müssen Sie beweisen.