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Haftet der Hersteller für Schäden durch fehlerhaftes Baumaterial am Haus?

günstig für Geschädigter betrifft Hausbesitzer, Bauherr, Konsument, Unternehmer, Käufer
Baumaterial bleibt auch dann ein Produkt, wenn es fest in ein Gebäude eingebaut wurde. Hersteller oder Importeur haften daher für Schäden, die fehlerhaftes Material am übrigen Gebäude anrichtet. War das gelieferte Material dagegen mängelfrei, fehlt es schon an einem Fehler und es gibt keine Produkthaftung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Es trifft zu, dass die Verbindung einer beweglichen mit einer unbeweglichen Sache eine einmal gegebene Produkteigenschaft unberührt lässt, so dass der Hersteller oder Importeur fehlerhaften Baumaterials für den dadurch am (übrigen) Gebäude eingetretenen Schaden haftet; hat der Beklagte aber mängelfreies Material geliefert, liegt ein Fehler im Sinne des § 5 PHG als Voraussetzung für die Produkthaftung des Erzeugers oder Importeurs eines Produkts gar nicht vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

PHG §4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zurechnung außergewöhnlicher Schadensfolgen

Ersetzt werden nur Schäden, die nach der Art der Ursache überhaupt eintreten können. Wenn ein Schaden nur durch eine ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen entstanden ist, muss der Schädiger dafür nicht einstehen.

günstig für Schädiger Reparaturkosten und Wertverbesserung

Wird durch eine notwendige Reparatur nicht nur der frühere Zustand hergestellt, sondern das Haus zugleich verbessert, weil dieselbe Arbeit ohnehin später angefallen wäre, bekommen Sie nicht die vollen Reparaturkosten. Ersetzt wird nur der Unterschied zwischen dem Wert, den das Haus auch ohne den Schaden gehabt hätte, und dem Wert nach dem Schaden.

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