Haftet der Hersteller, wenn eine Montageanleitung fehlt?
günstig für Hersteller betrifft Hersteller, Konsument, Unternehmer, Monteure
Nicht immer. Fehlt eine Montageanleitung, begründet das keine Haftung, wenn der Hersteller damit rechnen kann, dass ein Fachmann mit dem nötigen Wissen das Gerät montiert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 20.05.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die fehlende Montageanleitung ist nicht haftungsbegründend, wenn der Hersteller damit rechnen kann, daß das Gerät (hier Wandhydrant zur Brandbekämpfung) durch einen Fachmann montiert wird, der über das erforderliche Fachwissen verfügt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Quetschstelle bei Tiefladeanhänger.OGH 8 Ob 183/00w, 21.12.2000
- Die Instruktionspflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Unternehmer bei der Bestellung zwar zu Recht davon ausgehen durfte, dass der Käufer von der spezifischen Gefährlichkeit des gekauften Guts Kenntnis hat, sich aber dann bei der Lieferung herausstellt, dass ihm tatsächlich ein solches Wissen fehlt und daher die spezifische Gefährlichkeit zum Tragen kommen kann (hier: Gesundheitsstörung beim Käufer).OGH 1 Ob 62/00z, 06.10.2000
- Hier: TransportbetonlieferungOGH 1 Ob 323/98a, 25.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 61/20d, 20.05.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PHG §5
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