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Muss mir der Händler erklären, wie das Gerät funktioniert?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Händler, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Verkauft ein Händler Waren, deren richtige Verwendung besondere Kenntnisse verlangt, muss er Sie anleiten, Ihnen eine schriftliche Bedienungsanweisung geben und Sie bei schwierigen Maschinen sogar einschulen. Unterlässt er das, haftet er für die daraus entstehenden Schäden, und zwar auch dann, wenn Sie ihn nie darum gebeten haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Ein Händler, der Waren verkauft, die zu ihrer sachgemäßen Verwendung bestimmte Kenntnisse voraussetzen, die nicht von jedermann, insbesondere aber nicht vom Käufer, erwartet werden können, ist verpflichtet, dem Käufer die entsprechende Anleitung zu geben, insbesondere wenn es sich um eine schwieriger zu handhabende Maschine handelt, dem Käufer etwa eine schriftliche Bedienungsanweisung auszufolgen, unter Umständen sogar den Käufer beziehungsweise seine Leute an der Maschine einzuschulen. Diese Verpflichtung ist, soweit sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag übernommen wurde, bei Maschinen der zuletzt genannten Art als stillschweigend vereinbarte Nebenverpflichtung des Verkäufers anzusehen. Wer mit solchen Maschinen gewerbsmäßig handelt, von dem wird nach § 1299 ABGB auch vorausgesetzt, dass er die für ihre Behandlung und Wartung erforderlichen speziellen Kenntnisse besitzt. Der Händler kann sich daher nicht auf den Mangel dieser Fachkenntnisse berufen. Unterlässt der Verkäufer die erforderliche Belehrung des Käufers, verstößt er damit gegen seine vertragliche Pflicht und haftet deshalb ohne Rücksicht darauf, ob die sonstigen Voraussetzungen des § 1300 ABGB gegeben sind, für etwa dadurch verursachte Schäden des Käufers. Darauf, ob der Käufer die Belehrung verlangt hat, kommt es nicht an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Irrtum durch Angaben des Herstellers

Wurden Sie durch Angaben des Herstellers in einen Irrtum geführt, können Sie sich deswegen gegenüber dem Verkäufer nicht auf die Regeln über den Irrtum stützen. Der Verkäufer muss für einen solchen vom Hersteller veranlassten Irrtum nicht einstehen, wenn er ihn selbst nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.

günstig für Verkäufer Aufklärungspflicht beim Kauf

In der Regel nicht. Wie weit ein Verkäufer aufklären muss, richtet sich nach der Ware und danach, welches Wissen er bei Ihnen voraussetzen darf. Hat erkennbar Ihr eigener Fachmann geplant und ausgeschrieben, darf der Verkäufer darauf vertrauen, dass dieser die Gefahren erkannt hat.

Verwandte Fragen

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