Zum Inhalt springen

Kann das Sozialamt meinen Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen einfordern?

günstig für Sozialhilfeträger betrifft Sozialhilfeempfänger, Unterhaltspflichtige, Angehörige, Sozialhilfeträger
Ja. Sobald der Sozialhilfeträger dem Unterhaltspflichtigen schriftlich anzeigt, dass er leistet, geht Ihr Unterhaltsanspruch auf ihn über. Es wechselt nur, wem die Forderung zusteht, an ihrer rechtlichen Natur ändert sich nichts. Erfasst sind nicht nur die Kosten des Unterhalts, sondern auch die Kosten einer Pflege.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.10.2019 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Mit der Erstattung der schriftlichen Anzeige der Stadt Wien an den Unterhaltspflichtigen gemäß § 27 Wr SHG geht der Unterhaltsanspruch der Empfängerin der Sozialhilfe gegen den Unterhaltspflichtigen auf sie als Sozialhilfeträgerin über. Die Folge dieses gesetzlichen Forderungsüberganges liegt ausschließlich im Wechsel der Rechtszuständigkeit, an der rechtlichen Natur der übertragenen Forderung ändert sich nichts. Diese Forderung ist demnach auf Grund der angeführten landesgesetzlichen Vorschrift ins Vermögen der nun klagenden Stadt Wien übergegangen, sie unterliegt aber unverändert dem für sie maßgeblichen Bundesrecht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0072888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

stmk SHG §28; Wr SHG §25; Wr SHG §27; StPGG §13 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Sozialhilfe und Unterhaltsanspruch
Familienrecht · Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger
Familienrecht · Sozialhilfe und Unterhaltsanspruch
Familienrecht · Sozialhilfe und Unterhaltsanspruch
Familienrecht · Sozialhilfe und Ehegattenunterhalt