Gelten die Verkehrsregeln auch auf einem Privatweg?
betrifft Autofahrer, Grundeigentümer, Anrainer, Fußgänger
Eine Straße hat nur dann öffentlichen Verkehr, wenn sie jeder unter gleichen Bedingungen benützen darf. Ist die Benützung auf bestimmte Personen oder auf die Besucher eines bestimmten Objekts beschränkt, liegt kein öffentlicher Verkehr vor. Der Hinweis auf ein solches Objekt macht den Benützerkreis konkret und damit die Straße zu einer ohne öffentlichen Verkehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ist die Benützung einer Straße nur bestimmten Personen oder einem bestimmten Personenkreis gestattet, so handelt es sich um eine Straße ohne öffentlichen Verkehr. Gleiches gilt, wenn der Verkehr auf die Besucher bestimmter Objekte beschränkt ist. In diesem Fall stellt die Bezugnahme auf dieses Objekt bei der Umschreibung des Benützerkreises eine konkrete Einschränkung dar, die dazu führt, dass keine abstrakte Umschreibung des Benützerkreises und damit kein öffentlicher Verkehr mehr vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Privatparkplatz, der nur für Kunden während der Einkaufszeit bestimmt ist.OGH 2 Ob 245/00v, 28.09.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 99/24f, 08.10.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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