Woran erkenne ich eine Straße mit öffentlichem Verkehr?
betrifft Autofahrer, Fußgänger, Grundeigentümer, Anrainer
Ob eine Straße öffentlichen Verkehr hat, richtet sich danach, wofür sie bestimmt ist und wie sie benützt wird. Verkehr liegt vor, wenn die Fläche von Fahrzeugen oder Fußgängern mit einer gewissen Regelmäßigkeit benützt wird. Kann sie jeder unter gleichen Bedingungen benützen, gelten dort die Verkehrsregeln, auch wenn es nur Fußgänger sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Frage, ob es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt, ist nach ihrer Benützung zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung (Widmung) für den allgemeinen Gebrauch. Ein Verkehr findet, wie sich aus den Bestimmungen der §§ 1 Abs 1, 2 Abs 1 StVO ergibt, dann statt, wenn eine Straße oder eine andere hiefür bestimmte Landfläche von Fahrzeugen oder Fußgängern mit einer gewissen Regelmäßigkeit benützt wird. Kann aber eine Straße von jedermann, und seien es auch nur Fußgänger, unter den gleichen Bedingungen benützt werden, sind auf diese Verkehrsfläche die Bestimmungen der StVO anwendbar.
VwGH vom 22.12.1969, 516/69; Veröff: ÖVA 1970,127
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidend ist das Merkmal des Fußgängerverkehrs oder Fahrzeugverkehrs.OGH 2 Ob 142/01y, 20.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 99/24f, 08.10.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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