Darf ein Rechtsabbieger mich als Radfahrer gefährden?
günstig für Radfahrer betrifft Radfahrer, Autofahrer, E-Scooter-Fahrer, Unfallbeteiligte
Fahren Sie als Radfahrer bei Grün von einem gekennzeichneten Radfahrstreifen in die Kreuzung ein, darf Sie ein gleichzeitig einfahrendes und nach rechts abbiegendes Fahrzeug weder behindern noch gefährden. Dasselbe gilt für E-Scooter.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ein Radfahrer, der von einem gekennzeichneten Radfahrstreifen (§ 2 Abs 1 Z 7 StVO) bei Grünlicht in die Kreuzung einfährt, darf als "Benützer des freigegebenen Fahrstreifens" von dem Lenker eines gleichzeitig in die Kreuzung in der Absicht, nach rechts einzubiegen, einfahrenden Kraftfahrzeuges weder behindert noch gefährdet werden (§ 38 Abs 4 zweiter Satz, zweiter Halbsatz StVO idF der 10.StVONov). Durch den mit der 10.StVONov normierten Hinweis "im Sinne des § 19 Abs 7" im zweiten Satz des § 68 Abs 2 StVO ist klargestellt, daß der Geltungsbereich des § 68 Abs 2 zweiter Satz StVO (idF der 10.StVONov) sich ausschließlich auf die Vorrangregelung auf ungeregelten Kreuzungen bezieht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt entsprechend für E-Scooter.OGH 2 Ob 92/24d, 25.06.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 92/24d, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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