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Verliere ich als Radfahrer den Vorrang neben dem Zebrastreifen?

günstig für Radfahrer betrifft Radfahrer, Autofahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Fahren Sie bei Grün auf einem Radweg, haben Sie Vorrang. Diesen verlieren Sie nicht dadurch, dass Sie über die Bodenmarkierung hinaus auch den daneben liegenden Schutzweg benützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1989)

Kommt einem Radfahrer Vorrang zu, weil er bei Grünlicht einen Radweg benützt, geht der Vorrang nicht dadurch verloren, daß der Radfahrer über die Begrenzung der Bodenmarkierung hinaus den daneben befindlichen Schutzweg benützt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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