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Darf ein abbiegendes Auto mich bei Grün behindern?

günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Unfallopfer
Nein. Als Fußgänger oder Radfahrer dürfen Sie bei Grün ungehindert und ungefährdet über die Fahrbahn. Wer einbiegt, darf Sie weder behindern noch gefährden. Das gilt auch, wenn keine Radfahrerüberfahrt vorhanden ist, und ebenso für Menschen auf einem E-Scooter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Den Fußgängern und Radfahrern erwächst aus der Bestimmung des § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn bei Grünlicht der für sie geltenden Lichtsignale auf einem vorhandenen Schutzweg beziehungsweise einer Radfahrerüberfahrt, dem das vom einbiegenden Fahrzeuglenker zu beachtende Behinderungs- und Gefährdungsverbot gegenübersteht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124318 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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