Darf ein abbiegendes Auto mich bei Grün behindern?
günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Unfallopfer
Nein. Als Fußgänger oder Radfahrer dürfen Sie bei Grün ungehindert und ungefährdet über die Fahrbahn. Wer einbiegt, darf Sie weder behindern noch gefährden. Das gilt auch, wenn keine Radfahrerüberfahrt vorhanden ist, und ebenso für Menschen auf einem E-Scooter.
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Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Den Fußgängern und Radfahrern erwächst aus der Bestimmung des § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn bei Grünlicht der für sie geltenden Lichtsignale auf einem vorhandenen Schutzweg beziehungsweise einer Radfahrerüberfahrt, dem das vom einbiegenden Fahrzeuglenker zu beachtende Behinderungs- und Gefährdungsverbot gegenübersteht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch dann wenn die Begrenzung der Bodenmarkierung überfahren und der (knapp) daneben befindliche Fahrbahnteil benutzt wird.OGH 2 Ob 92/24d, 25.06.2024
- Aber auch dann, wenn keine Radfahrerüberfahrt vorhanden ist, darf ein bei Grünlicht einbiegender Fahrzeuglenker einen Radfahrer, der ebenfalls bei Grünlicht die Kreuzung auf dem Fahrstreifen geradeaus übersetzt, als (berechtigten) Benützer des freigegebenen Fahrstreifens gemäß § 38 Abs 4 StVO weder gefährden noch behindern. Dies gilt auch für E-Scooter.OGH 2 Ob 92/24d, 25.06.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124318 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 92/24d, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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