Darf ich den Vorrangberechtigten während meines Abbiegens behindern?
günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherungen
Als Wartepflichtiger dürfen Sie den Vorrangberechtigten nicht nur beim Beginn Ihres Fahrmanövers nicht behindern, sondern während des gesamten Vorgangs bis zu seinem Ende. Sie dürfen ihn also auch dabei nicht zu plötzlichem Bremsen oder Ausweichen zwingen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Durch § 19 Abs 7 StVO soll sichergestellt werden, daß der Wartepflichtige nicht nur durch den Beginn seines die Fahrweise des Vorrangberechtigten allenfalls beeinträchtigenden Fahrmanövers (Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen), sondern durch die Durchführung dieses Fahrmanövers bis zu seiner Beendigung den Vorrangberechtigten nicht in der in dieser Gesetzesstelle dargestellten Weise behindern, also zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigen darf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidend ist nicht, ob die Kollision noch innerhalb oder schon außerhalb des Kreuzungsbereiches erfolgte, sondern ob der Vorrangberechtigte durch das gesamte Einbiegemanöver des im Nachrang Befindlichen im Sinne des § 19 Abs 7 StVO behindert wurde.OGH 2 Ob 28/80, 26.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 45.
- OGH 2 Ob 28/24t, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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