Darf ich darauf vertrauen, dass aus gesperrten Straßen niemand kommt?
günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Lenker, Geschädigte, Versicherer
Sie dürfen darauf vertrauen, dass aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot kein Fahrzeug kommt. Bei einem eingeschränkten Fahrverbot gilt das nicht, weil dort erlaubter Verkehr stattfinden kann. Dann müssen Sie mit Fahrzeugen rechnen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Der Lenker eines Fahrzeuges kann darauf vertrauen, daß aus einer Straße, für die allgemeines Fahrverbot gilt, kein Fahrzeug kommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz gilt aber nicht bei einem eingeschränkten Fahrverbot, weil sich in diesem Fall kein Verkehrsteilnehmer darauf verlassen kann, dass auf solchen Verkehrsflächen innerhalb der durch die Einschränkung des Fahrverbots gezogenen Grenzen kein Fahrzeugverkehr stattfindetOGH 2 Ob 47/25p, 29.04.2025
- Hier: "Fahrstreifen für Omnibusse" (§ 53 Z 24 und 25 StVO).OGH 8 Ob 71/87, 05.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 47/25p, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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