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Worauf darf ich vertrauen, wenn jemand mit Abblendlicht entgegenkommt?

betrifft Autofahrer, Geschädigte, Versicherer
Sie dürfen erwarten, dass sich das andere Fahrzeug mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit nähert. Wer wegen entgegenkommender Fahrzeuge kein Fernlicht verwenden darf, muss entsprechend langsamer fahren. Konnten Sie die Annäherung allerdings über eine längere Strecke beobachten, wirkt sich die überhöhte Geschwindigkeit des anderen nicht mehr aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.06.2022 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Das eingeschaltete Abblendlicht gibt zur Erwartung Anlass, dass sich das betreffende Fahrzeug mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit nähert.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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