Habe ich Vorrang, wenn ich aus einer gesperrten Straße komme?
günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Lenker, Geschädigte, Versicherer
Kommen Sie aus einer Straße, für die ein allgemeines Fahrverbot gilt, können Sie keinen Vorrang für sich beanspruchen. Sie müssen damit rechnen, dass andere darauf vertrauen, dass aus dieser Straße niemand kommt. Bei einem nur eingeschränkten Fahrverbot gilt das allerdings nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Der Lenker eines Fahrzeuges, das aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot kommt, kann für sich nicht einen Vorrang in Anspruch nehmen, sondern muss damit rechnen, dass die Lenker anderer Fahrzeuge darauf vertrauen, dass aus dieser Straße kein Fahrzeug kommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz gilt aber nicht bei einem eingeschränkten Fahrverbot, weil sich in diesem Fall kein Verkehrsteilnehmer darauf verlassen kann, dass auf solchen Verkehrsflächen innerhalb der durch die Einschränkung des Fahrverbots gezogenen Grenzen kein Fahrzeugverkehr stattfindetOGH 2 Ob 47/25p, 29.04.2025
- Hier: "Radfahrer bei allgemeinem Fahrverbot".OGH 2 Ob 155/99d, 27.05.1999
- Hier: Einfahren in die Kreuzung trotz Rotlichts.OGH 2 Ob 333/97b, 29.10.1998
- Dies gilt nicht bei "allgemeinem Fahrverbot" mit Zusatztafel "ausgenommen Anrainer und Zustellverkehr".OGH 8 Ob 8/83, 19.05.1983
- Hier; Motorfahrrad fährt auf Radweg.OGH 2 Ob 68/81, 19.10.1982
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Motorfahrrad kommt aus Radfahrstreifen.OGH 8 Ob 49/82, 29.04.1982
- Hier: Keine Anwendung der Vorrangregel bei ausnahmsweiser Benützung einer vom Straßenerhalter grundsätzlich mit einem Fahrverbot belegten Straße (Friedhof).OGH 2 Ob 116/77, 17.06.1977
- Ist das befahren mit Fahrrädern gestattet, dann liegt kein absolutes Fahrverbot vor.OGH 2 Ob 231/74, 07.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 2 Ob 47/25p, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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