Zum Inhalt springen

Habe ich Vorrang, wenn ich aus einer gesperrten Straße komme?

günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Lenker, Geschädigte, Versicherer
Kommen Sie aus einer Straße, für die ein allgemeines Fahrverbot gilt, können Sie keinen Vorrang für sich beanspruchen. Sie müssen damit rechnen, dass andere darauf vertrauen, dass aus dieser Straße niemand kommt. Bei einem nur eingeschränkten Fahrverbot gilt das allerdings nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Der Lenker eines Fahrzeuges, das aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot kommt, kann für sich nicht einen Vorrang in Anspruch nehmen, sondern muss damit rechnen, dass die Lenker anderer Fahrzeuge darauf vertrauen, dass aus dieser Straße kein Fahrzeug kommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Vertrauen auf allgemeines Fahrverbot
Schadenersatz · Zusatztafel Zufahrt gestattet und Vorrang
Schadenersatz · Vorrang auf verbotener Verkehrsfläche
Schadenersatz · Vorrang bei grob verkehrswidriger Fahrweise
Schadenersatz · Vorrang trotz eigenem Verkehrsverstoß