Hafte ich, weil ich verbotswidrig auf dieser Straße gefahren bin?
günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Anrainer, Grundeigentümer
Nein, nicht allein deswegen. Verwirklicht sich keine der Gefahren, die das eingeschränkte Fahrverbot verhindern sollte, können Sie dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Diese besondere Gefahr liegt in der Häufung des Verkehrs auf einer Straße mit begrenztem Benutzerkreis.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Sind durch die Missachtung des Fahrverbotes keine Gefahren verwirklicht worden, die das beschränkte Fahrverbot verhindern sollte, so kann der Beklagte nicht allein wegen des Verstoßes gegen diese Anordnung für den Schaden haftbar gemacht werden (vgl BGH VersR 1970,159).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kollision eines Vespafahrers mit ausgebrochenem Pferd auf Straße mit beschränktem Fahrverbot (Anrainerverkehr).OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
- Dieser Rechtssatz betrifft beschränkte Fahrverbote, somit Verkehrsflächen, die Verkehrsteilnehmer ‑ wenn auch im eingeschränkten Umfang ‑ grundsätzlich berechtigt benutzen können.OGH 2 Ob 140/11v, 22.12.2011
- Bei einer Absperrung zur Durchsetzung eines Fahrverbots (hier: Pilomat) geht es nicht um die Gefahren, die das beschränkte Fahrverbot verhindern sollte oder nicht.OGH 2 Ob 60/11d, 30.08.2011
- Die in einem solchen Zusammenhang zu berücksichtigende spezifische Gefahr, die durch ein beschränktes Fahrverbot verhindert werden soll, liegt in der Massierung des Verkehrs auf einer Straße mit begrenzten Verkehrsteilnehmerbereich. Diese Gefahr ist nicht dann verwirklicht, wenn sich der Unfall auch bei der Beteiligung eines berechtigten Verkehrsteilnehmers (Anrainers) ereignet hätte.OGH 2 Ob 60/11d, 30.08.2011
- Die Judikatur wonach der Rechtswidrigkeitszusammenhang eines Fahrverbots nur solche Gefahren hindern will, die das beschränkte Fahrverbot verhindern sollte betrifft Fälle, in denen ein Benutzer, der einen Verkehrsunfall verschuldete, dem Unfallgegner dessen unberechtigte Benutzung entgegen hält.OGH 2 Ob 60/11d, 30.08.2011
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der Kläger (Mountainbiker) war bei Befahren einer Verkehrsfläche, auf welcher der Verkehr mit Kraftfahrzeugen nicht generell ausgeschlossen war, nicht in seinem Vertrauen darauf geschützt, dass der Almweg nicht von dazu berechtigten KFZ-Lenkern benützt würde.OGH 2 Ob 7/07d, 22.02.2007
- Kein Mitverschulden (mangels Rechtswidrigkeitszusammenhanges) bei rechtswidriger Benützung einer Fahrbahn für die eingeschränktes Fahrverbot gilt, gegenüber demjenigen, der den Rechtsvorrang verletzte.OGH 8 Ob 8/83, 19.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 2 Ob 68/16p, 05.08.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 52
- StVO 1960 § 54
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