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Hafte ich, weil ich verbotswidrig auf dieser Straße gefahren bin?

günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Anrainer, Grundeigentümer
Nein, nicht allein deswegen. Verwirklicht sich keine der Gefahren, die das eingeschränkte Fahrverbot verhindern sollte, können Sie dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Diese besondere Gefahr liegt in der Häufung des Verkehrs auf einer Straße mit begrenztem Benutzerkreis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Sind durch die Missachtung des Fahrverbotes keine Gefahren verwirklicht worden, die das beschränkte Fahrverbot verhindern sollte, so kann der Beklagte nicht allein wegen des Verstoßes gegen diese Anordnung für den Schaden haftbar gemacht werden (vgl BGH VersR 1970,159).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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