Darf ich vertrauen, dass andere mir den Vorrang lassen?
günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Straßenbahnfahrer, Unfallbeteiligte
Als Fahrzeuglenker dürfen Sie grundsätzlich darauf vertrauen, dass Ihnen ein Wartepflichtiger den Vorrang lässt. Er darf Sie also weder durch Kreuzen noch durch Einbiegen oder Einordnen zu plötzlichem Bremsen oder Ausweichen zwingen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Jeder Kraftfahrer darf darauf vertrauen, daß der Wartepflichtige ihm weder durch Kreuzen noch Einbiegen oder Einordnen zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges nötigen werde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Straßenbahnfahrer durfte darauf vertrauen, dass der wartepflichtige LKW-Lenker ihn nicht zum unvermittelten Abbremsen nötigen werde.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Auch mit dem Einfahren in eine Engstelle trotz Gegenverkehrs braucht nicht gerechnet zu werden.OGH 2 Ob 185/72, 06.10.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073422 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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