Verliere ich meinen Vorrang durch einen kleinen Verkehrsverstoß?
günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Wer Vorrang hat, verliert ihn grundsätzlich nicht dadurch, dass er sich selbst verkehrswidrig verhält. Nur in besonders krassen Fällen gilt das nicht, etwa wenn Sie eine Sperrfläche befahren oder der Wartepflichtige mit Ihrer Fahrweise gar nicht rechnen musste.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (105 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Kein Verlieren des Vorranges durch Übertretung von Verkehrsvorschriften.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Befahren einer Sperrfläche.OGH 2 Ob 16/24b, 20.02.2024
- Der Radfahrer, der entgegen § 68 Abs 1 StVO einen Gehsteig oder Gehweg in Längsrichtung befährt, kann sich nicht auf einen ihm zukommenden Vorrang berufen.OGH 2 Ob 100/14s, 23.10.2014
- Hier: Alleinverschulden eines sich im Gleisbereich und auf Sperrfläche vorfahrenden Motorradfahrers gegenüber grundsätzlich benachrangter Radfahrerin.OGH 2 Ob 197/13d, 19.12.2013
- Der allgemein gültige Grundsatz, wonach der Vorrang auch dann nicht verloren geht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält, wird in besonders krassen Fällen der Verkehrswidrigkeit durchbrochen.OGH 2 Ob 94/09a, 15.10.2009
- Der auf einer Nebenfahrbahn gegen die nach § 8 Abs 1 letzter Satz StVO zulässige Fahrtrichtung fahrende Fahrzeuglenker (hier: Radfahrer) kann sich nicht mit Erfolg auf seinen Vorrang stützen.OGH 2 Ob 165/06p, 21.09.2006
- Hier: Alleinverschulden des eine Sperrfläche überfahrenden grundsätzlich bevorrangten Lenkers gegenüber der eine unfallverhütende Reaktion nicht mehr durchführen könnenden Beklagten.OGH 2 Ob 172/04i, 25.11.2004
- Der auf einer bevorrangten Straße fahrende Verkehrsteilnehmer kann sich nicht auf den Vorrang berufen, wenn der Wartepflichtige nicht mit einer derartigen Fahrweise rechnen musste.OGH 2 Ob 333/97b, 29.10.1998
- Überhöhte Geschwindigkeit eines Motorrads.OGH 2 Ob 102/82, 15.06.1982
- Es ist Sache des Wartepflichtigen, sich darauf einzustellen.OGH 8 Ob 50/81, 07.05.1981
- Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO.OGH 8 Ob 224/79, 06.12.1979
- Hier: Abbiegen nach links in engem Bogen.OGH 8 Ob 40/79, 05.04.1979
- Überhöhte Geschwindigkeit, Verletzung des Rechtsfahrgebotes, Überfahren einer Sperrlinie.OGH 2 Ob 195/78, 23.11.1978
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.OGH 2 Ob 343/74, 19.12.1974
- Hier: Personenkraftwagen kommt von rechts aus einer Straße, die nicht mit Personenkraftwagen, sondern bloß mit Fahrrädern befahren werden darf.OGH 2 Ob 231/74, 07.11.1974
- Auch nicht, wenn der Vorrangberechtigte vor der Kreuzung die falsche Straßenseite benützt.OGH 11 Os 188/65, 28.01.1966
- Der Vorfahrtsberechtigte verliert durch übermäßig schnelles Fahren sein Vorfahrtsrecht nicht.OGH 2 Ob 132/62, 04.05.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 105.
- OGH 2 Ob 16/24b, 20.02.2024
Im Gesetz
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