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Verliere ich meinen Vorrang durch einen kleinen Verkehrsverstoß?

günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Wer Vorrang hat, verliert ihn grundsätzlich nicht dadurch, dass er sich selbst verkehrswidrig verhält. Nur in besonders krassen Fällen gilt das nicht, etwa wenn Sie eine Sperrfläche befahren oder der Wartepflichtige mit Ihrer Fahrweise gar nicht rechnen musste.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (105 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1956)

Kein Verlieren des Vorranges durch Übertretung von Verkehrsvorschriften.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 105.

Im Gesetz

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