Muss ich bei Gegenverkehr auf enger Straße immer anhalten?
günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Ob Sie auf halbe Sicht fahren müssen, wird danach beurteilt, ob Ihnen ein Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von 2,5 Metern begegnen könnte. Ob Sie tatsächlich anhalten oder langsamer fahren müssen, richtet sich dagegen nach den konkreten Umständen. Diese Pflicht besteht nur, wenn für eine gefahrlose Begegnung nicht genug Raum bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Während bei der Beurteilung der Frage, ob auf halbe Sicht zu fahren ist, auf die abstrakte Möglichkeit der Begegnung mit einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von 2,5 Meter abzustellen ist, hat die Beurteilung der Anhaltepflicht nach den konkreten Umständen zu erfolgen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Gegenverkehr besteht eine Anhaltepflicht oder eine Pflicht zur Geschwindigkeitsverminderung nur, wenn kein ausreichender Raum für eine gefahrlose Begegnung besteht.OGH 2 Ob 226/18a, 28.05.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 68/16p, 05.08.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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