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Rechtssatz RS0073736

Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Zum Begriff des Überholens.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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