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Rechtssatz RS0038601

Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 04.04.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1971)

Zur Rechtsnatur des Reiseschecks.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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