Reicht der Blinker, wenn ich mich nicht eingeordnet habe?
günstig für Nachfolgender betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Ordnen Sie sich vor dem Einbiegen nicht vorschriftsgemäß ein, genügt der Blinker allein nicht. Sie müssen unmittelbar vor dem Abbiegen zusätzlich den nachfolgenden Verkehr beobachten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Ordnet sich der Fahrzeuglenker vor dem Einbiegen nicht vorschriftsgemäß ein, so ist er trotz Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers verpflichtet, unmittelbar vor dem Abbiegen den Nachfolgeverkehr zu beobachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unklare Verkehrssituation durch Linksausholen bei Rechtsblinken.OGH 2 Ob 42/82, 23.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 89/24p, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Blick nach hinten beim Linksabbiegen
Schadenersatz · Zweiter Blick trotz gesetztem Blinker
Schadenersatz · Vertrauen des ordnungsgemäßen Linksabbiegers
Schadenersatz · Rückblick vor dem Einbiegen
Schadenersatz · Kontrollblick vor dem Abbiegen