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Muss ich beim Linksabbiegen nach hinten schauen?

günstig für Nachfolgender betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Wer sich vor dem Linksabbiegen nicht vorschriftsgemäß zur Fahrbahnmitte einordnet, erschwert seine eigene Sicht nach hinten und macht seine Abbiegeabsicht für nachfolgende Fahrzeuge deutlich schlechter erkennbar. In diesem Fall müssen Sie den nachfolgenden Verkehr beobachten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Verpflichtung zur Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs eines Linksabbiegers, der sich nicht vorschriftsgemäß zur Fahrbahnmitte einordnete, wodurch er nicht nur seine eigene Sichtmöglichkeit nach hinten erschwert sondern insbesondere die Erkennbarkeit seiner Linkseinbiegeabsicht für den Folgeverkehr beträchtlich herabgesetzt wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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