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Darf ich mich auf richtiges Verhalten der anderen Autofahrer verlassen?

günstig für Unfallgegner betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Geschädigte, Versicherer
Grundsätzlich dürfen Sie darauf vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer richtig verhalten. Erkennen Sie aber rechtzeitig, dass sich jemand falsch oder bedenklich verhält, und könnten Sie noch zumutbar reagieren, gilt dieses Vertrauen nicht mehr. Wer dann nicht reagiert, kann sich darauf nicht berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Vertrauensgrundsatz kommt demjenigen nicht zugute, der das unrichtige oder zumindest verkehrsbedenkliche Verhalten des anderen bereits in einem Zeitpunkt erkennen kann, in dem für ihn noch eine zumutbare Reaktion möglich war (vgl Lotheissen in ZVR 1962,337 ff; ZVR 1966/174), der eine solche Reaktionshandlung aber unterlässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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