Darf ich mich auf richtiges Verhalten der anderen Autofahrer verlassen?
günstig für Unfallgegner betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Geschädigte, Versicherer
Grundsätzlich dürfen Sie darauf vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer richtig verhalten. Erkennen Sie aber rechtzeitig, dass sich jemand falsch oder bedenklich verhält, und könnten Sie noch zumutbar reagieren, gilt dieses Vertrauen nicht mehr. Wer dann nicht reagiert, kann sich darauf nicht berufen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Der Vertrauensgrundsatz kommt demjenigen nicht zugute, der das unrichtige oder zumindest verkehrsbedenkliche Verhalten des anderen bereits in einem Zeitpunkt erkennen kann, in dem für ihn noch eine zumutbare Reaktion möglich war (vgl Lotheissen in ZVR 1962,337 ff; ZVR 1966/174), der eine solche Reaktionshandlung aber unterlässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Löschfahrzeug mit aktiviertem Folgetonhorn und Blaulicht fuhr mit reduzierter Geschwindigkeit bei rot in eine Kreuzung. Dies hätte dem bei grün in die Kreuzung einfahrenden Kläger Anlass zum Setzen einer noch möglichen unfallvermeidenden Abwehrmaßnahme gegeben.OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025
- Hier: Vertrauensgrundsatz zugunsten des Straßenbahnführers gegenüber verkehrswidrigem Verhalten eines LKW-Fahrers.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Hier: Kläger begab sich ohne erkennbaren Grund in den schmalen Zwischenraum zwischen dem Klags‑ und dem Beklagtenfahrzeug, weshalb der Erstbeklagte zum Anhalten verpflichtet war.OGH 2 Ob 102/21w, 05.08.2021
- Oder bei entsprechender Aufmerksamkeit rechtzeitig erkennen hätte können.OGH 2 Ob 278/06f, 27.09.2007
- Wenn das Verhalten desjenigen, dem vertraut werden soll, als zweideutig und unklar erkannt wird oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt als zweideutig und unklar erkennbar geworden wäre.OGH 2 Ob 206/97a, 12.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 80/16b, 28.03.2017
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Grenze des Vertrauensgrundsatzes
Schadenersatz · Vertrauen auf richtiges Verhalten anderer
Schadenersatz · Ende des Vertrauensgrundsatzes
Schadenersatz · Vertrauensgrundsatz bei Einsatzfahrzeugen
Schadenersatz · Vertrauen auf den eigenen Vorrang