Trifft mich Schuld, wenn andere sich unerwartet falsch verhalten?
günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Nein. Solange das verkehrswidrige Verhalten eines anderen für Sie nicht vorhersehbar ist, kann man Ihnen nicht vorwerfen, dass Sie Ihre Fahrweise nicht darauf eingestellt haben. Sie dürfen so lange auf sein richtiges Verhalten vertrauen, als sein Fehler für Sie nicht erkennbar ist. Wird er erst erkennbar, als eine Reaktion nicht mehr möglich war, verletzen Sie diesen Grundsatz nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Insolange ein bestimmtes verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers für den Täter nicht vorhersehbar ist, kann ihm daraus, dass er ein solches Verhalten des anderen bei seiner eigenen Fahrweise nicht in Rechnung stellte, kein Vorwurf gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies bedeutet mit anderen Worten, dass bei einer nicht vom Vertrauensgrundsatz ausgenommenen Person der Vertrauensgrundsatz solange gilt, als ein verkehrswidriges Verhalten dieser Person für einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist.OGH 2 Ob 106/21h, 05.08.2021
- Hier: Einleitung eines Wendemanövers ohne Fahrtrichtungsänderungsanzeige nach Geschwindigkeitsverminderung und Verlagerung der Fahrlinie an den rechten Fahrbahnrand.OGH 2 Ob 175/13v, 19.09.2013
- Keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes, wenn verkehrswidriges Verhalten erst zu einem Zeitpunkt erkennbar wird, in dem eine Reaktion nicht mehr möglich ist.OGH 8 Ob 291/82, 03.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 208/22k, 22.11.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 106/21h, 05.08.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Grenzen des Vertrauensgrundsatzes im Verkehr
Schadenersatz · Grenze des Vertrauensgrundsatzes
Schadenersatz · Ende des Vertrauensgrundsatzes
Schadenersatz · Schreckreaktion im Straßenverkehr
Schadenersatz · Maßstab für den Fahrzeuglenker