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Trifft mich Schuld, wenn andere sich unerwartet falsch verhalten?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Nein. Solange das verkehrswidrige Verhalten eines anderen für Sie nicht vorhersehbar ist, kann man Ihnen nicht vorwerfen, dass Sie Ihre Fahrweise nicht darauf eingestellt haben. Sie dürfen so lange auf sein richtiges Verhalten vertrauen, als sein Fehler für Sie nicht erkennbar ist. Wird er erst erkennbar, als eine Reaktion nicht mehr möglich war, verletzen Sie diesen Grundsatz nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Insolange ein bestimmtes verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers für den Täter nicht vorhersehbar ist, kann ihm daraus, dass er ein solches Verhalten des anderen bei seiner eigenen Fahrweise nicht in Rechnung stellte, kein Vorwurf gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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