Wie viel Abstand muss ein Auto beim Überholen von Radfahrern halten?
günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Radfahrer, Geschädigte
Im Allgemeinen genügt ein Abstand von einem Meter, wenn ein Personenkraftwagen einen Radfahrer überholt. Das gilt aber nicht bei sehr hoher Geschwindigkeit von etwa 85 bis 100 km/h und behinderter Sicht auf das überholte Fahrzeug.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 29.04.2019 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Im Allgemeinen genügt ein Abstand von einem Meter beim Überholen eines Radfahrers durch einen Personenkraftwagen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt aber nicht bei einer Fahrgeschwindigkeit von fünfundachtzig bis einhundert km/h und einer Sichtbehinderung gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug.OGH 11 Os 238/68, 17.01.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 237/18v, 29.04.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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