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Darf ich etwas Abstand zum Gehsteigrand halten?

günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Auch wenn Sie am rechten Fahrbahnrand fahren müssen, dürfen Sie einen Sicherheitsabstand einhalten. Bei einer Fahrbahnbreite von 5,80 Metern ist ein Abstand von 1,20 Metern zum Gehsteigrand zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Auch in den Fällen, in denen am rechten Fahrbahnrand zu fahren ist, muß dem Lenker das einhalten eines Sicherheitsabstandes zugebilligt werden. Ein Abstand von 1,20 Meter vom Gehsteigrand bei einer Fahrbahnbreite von 5,80 Meter ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 26 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 56.

Im Gesetz

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