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Wie weit darf ich vom rechten Straßenrand entfernt fahren?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Ein Abstand von einem Meter zum Straßenrand ist zulässig. Ein Abstand von 1,5 Metern oder von zwei Metern ist es dagegen nicht. Auf sehr breiten Fahrbahnen kann auch mehr genügen, wenn dadurch dem Gegenverkehr ausreichend Platz bleibt; auf stark befahrenen Straßen ohne Gehsteig und ohne Bankett gilt der Grundsatz nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Das Fahren in einem Meter Abstand vom Straßenrand ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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