Bin ich geschützt, wenn ich plötzlich verbotswidrig links abbiege?
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Dieses Überholverbot bezweckt den Schutz des Querverkehrs. Es schützt nicht denjenigen, der in dieselbe Richtung fährt und plötzlich vorschriftswidrig nach links abbiegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Die Bestimmung des § 16 Abs 2 lit c StVO bezweckt den Schutz des Querverkehrs, nicht aber eines Verkehrsteilnehmers, der in dieselbe Richtung fährt und plötzlich vorschriftswidrig nach links abbiegt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Schutz des Linksabbiegers dient § 15 Abs 2 lit a StVO.OGH 11 Os 30/76, 25.03.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 2 Ob 37/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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