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Bin ich geschützt, wenn ich plötzlich verbotswidrig links abbiege?

günstig für Überholender betrifft Autofahrer, Geschädigter, Versicherung
Dieses Überholverbot bezweckt den Schutz des Querverkehrs. Es schützt nicht denjenigen, der in dieselbe Richtung fährt und plötzlich vorschriftswidrig nach links abbiegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Die Bestimmung des § 16 Abs 2 lit c StVO bezweckt den Schutz des Querverkehrs, nicht aber eines Verkehrsteilnehmers, der in dieselbe Richtung fährt und plötzlich vorschriftswidrig nach links abbiegt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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