Wen schützt das Überholverbot vor einer Kreuzung?
günstig für Überholender betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Geschädigte
Das Verbot, vor einer Kreuzung zu überholen, wenn Sie sich danach nicht gefahrlos einordnen können, hat einen bestimmten Zweck. Es soll den Vorrang der von rechts kommenden Fahrzeuge sichern. Es dient nicht der Verkehrssicherheit im Allgemeinen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Die Vorschrift des § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 dient, wie den Erläuternden Bemerkungen zu dieser Gesetzesstelle zu entnehmen ist, nur dem Zweck, an nicht geregelten Kreuzungen den Vorrang der von rechts kommenden Fahrzeuge wahren zu können, und nicht der Sicherheit des Verkehrs im allgemeinen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Norm des § 16 Abs 2 lit c dient dem des von rechts kommenden Querverkehrs.OGH 2 Ob 36/00h, 23.11.2000
- Nicht der Sicherung eines von links kommenden Verkehrsteilnehmers.OGH 2 Ob 14/91, 26.04.1991
- Der Schutzzweck umfasst auch den Fall, dass dem in Betracht kommenden Querverkehr durch angebrachte Vorrangzeichen (§ 52 Z 23 oder Z 24 StVO) der Vorrang genommen ist.OGH 2 Ob 55/86, 11.11.1986
- Zwischen dem Verstoß gegen die Bestimmung des § 16 Abs 2 lit c und der §§ 11 Abs 2, 12 Abs 1 StVO besteht kein spezifischer Rechtswidrigkeitszusammenhang.OGH 2 Ob 152/81, 20.10.1981
- Nicht dem Schutz des überholten Fahrzeuges.OGH 8 Ob 135/81, 03.09.1981
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Keine Mitschuld gegenüber von links kommenden benachrangten Querverkehrs.OGH 8 Ob 138/79, 13.09.1979
- Kein Schutz eines vorschriftswidrig Linksabbiegenden.OGH 8 Ob 70/79, 25.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074174 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 2 Ob 37/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schutzzweck des Überholverbots
Schadenersatz · Schutzzweck bei plötzlichem Linksabbiegen
Schadenersatz · Reichweite der Überholverbote
Schadenersatz · Schutzzweck des Überholverbots am Schutzweg
Schadenersatz · Schutzzweck der Sperrlinie