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Wen schützt das Verbot, eine Sperrlinie zu überfahren?

günstig für Gegenverkehr betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Vor allem den Gegenverkehr; der nachfolgende Verkehr ist davon nicht geschützt. Erfasst sind aber auch andere, etwa Verkehrsteilnehmer aus dem Querverkehr, erlaubt nach links Abbiegende und überholte Fahrzeuge. Unter Überfahren einer Sperrlinie darf grundsätzlich nicht überholt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 29.04.2019 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Das Verbot, Sperrlinien zu überfahren, dient zum Schutz des Gegenverkehrs, nicht des nachfolgenden Verkehrs.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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