Wie schnell darf ich mit Abblendlicht fahren?
betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte
Mit Abblendlicht dürfen Sie nur so schnell fahren, dass Sie innerhalb der ausgeleuchteten Strecke anhalten können.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Mit Abblendlicht darf nur eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Straße ermöglicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entspricht der Anhalteweg der eingehaltenen Geschwindigkeit der ausgeleuchteten Strecke, dann liegt kein Verstoß gegen § 20 StVO vor.OGH 2 Ob 77/01i, 29.11.2001
- Fünfundachtzig km/h zu schnell.OGH 8 Ob 161/83, 19.01.1984
- Achtundsechzig km/h bei Abblendlicht nicht zu hoch, wenn durch die abgeblendeten Scheinwerfer eines entgegenkommenden Fahrzeuges achtzig Meter Sichtstrecke gegeben ist.OGH 2 Ob 251/81, 12.01.1982
- Achtzig km/h bei leichter Kurve und starkem Schneefall zu hoch.OGH 2 Ob 147/79, 06.11.1979
- Sechzig km/h bei Abblendlicht und winterlicher, teilweise mit Hartschnee bedeckter Fahrbahn zu hoch.OGH 11 Os 55/72, 31.05.1972
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Fünfundsiebzig km/h bei Abblendlicht zu hoch.OGH 11 Os 135/69, 04.12.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074769 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 31.
- OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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