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Wie schnell darf ich fahren, wenn ich geblendet werde?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Fußgänger, Geschädigte
Nur so schnell, dass Sie auf Sicht fahren können. Wer von entgegenkommenden Fahrzeugen geblendet wird, muss die Geschwindigkeit radikal herabsetzen und notfalls anhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 19.09.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Durch entgegenkommende Kraftfahrzeuge geblendete Fahrer haben nach dem Grundsatz des "Fahrens auf Sicht" ihre Fahrgeschwindigkeit radikal herabzusetzen, allenfalls anzuhalten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Rechtzeitiger Reparaturauftrag

So schnell wie möglich, wenn durch das Warten der Schaden größer wird. Zögern Sie den Auftrag hinaus und wächst der Schaden dadurch an, geht das zu Ihren Lasten.

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