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Darf mein Rechtsmittel am geringen Streitwert scheitern?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Ja. Der Gesetzgeber darf ein Rechtsmittel davon abhängig machen, wie viel der Streit wert ist. Das widerspricht den Menschenrechten nicht, denn ein Recht auf mehrere Instanzen oder auf einen Zugang zum Höchstgericht gibt es nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (19 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2001)

Rechtsmittelbeschränkungen auf Grund des Wertes des Entscheidungsgegenstandes bilden ebensowenig einen Verstoß gegen die MRK wie Bestimmungen über die Bewertung des Streitgegenstandes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Genannte Normen

MRK Art6 Abs1 II4

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