Wie fahre ich weiter, wenn ich die Kreuzung nicht einsehe?
günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte
Sehen Sie bei einer Kreuzung den Querverkehr nicht, müssen Sie sich äußerst vorsichtig vortasten. Erst wenn Sie die nötige Sicht gewonnen haben, dürfen Sie weiterfahren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (59 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Um den Vorrang des Querverkehrs bei Sichtbehinderung wahren zu können, hat sich der benachrangte Kraftfahrzeuglenker äußerst vorsichtig zur Kreuzung vorzutasten, um die notwendige Sicht zu gewinnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine analoge Anwendung dieser Rechtsprechung auf das Einfahren eines Einsatzfahrzeugs in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung nach § 26 Abs 3 StVO.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
- Hier: Sichtbehinderung durch Hecke.OGH 2 Ob 81/21g, 24.06.2021
- Hier: Zusammenstoß zwischen einem Motorrad, das links am Gegenverkehrsstreifen an einem Klein‑LKW vorbeifährt, der kurz vor einer Tankstelleneinfahrt am rechten Fahrstreifen steht, und einem aus der Tankstelle nach links in die Straße einfahrenden (benachrangten) PKW, dessen Sicht durch den Klein‑LKW verdeckt war.OGH 2 Ob 27/20i, 29.06.2020
- Hier: Zusammenstoß zwischen links abbiegenden PKW und rechts an der auf der Gegenfahrbahn entstandenen Kolonne vorbeifahrendem Kleinkraftrad.OGH 2 Ob 136/19t, 22.10.2019
- Ein schrittweises Einfahren des Wartepflichtigen in eine Kreuzung ist nur dort sinnvoll, wo infolge einer bloß örtlichen Sichtbehinderung (etwa durch Geländeform, Bauwerke, oder auf der bevorrangten Verkehrsfläche abgestellte Fahrzeuge) durch ein solches Fahrverhalten das Sehen (durch Veränderung des Sichtwinkels) und das Gesehenwerden (durch Vergrößerung des Auffälligkeitswertes) gefahrenmindernd verbessert werden kann, nicht aber bei einer - infolge dichten Nebels herrschenden - generellen Sichtbehinderung.OGH 11 Os 72/89, 28.06.1989
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- Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nicht nur beim Einfahren in eine vom Wartepflichtigen vorerst nicht einsehbare Verkehrsfläche einzuhalten, sondern auch dann, wenn die Fahrbahn der bevorrangten Straße nicht in jenem Ausmaß überblickt werden kann, das erforderlich ist, um mit Sicherheit beurteilen zu können, dass durch das Einfahren in die bevorrangte Verkehrsfläche keine Fahrzeuge, die dort herankommen könnten, behindert werden.OGH 8 Ob 48/85, 12.09.1985
- Ein "Eintasten" (äußerst langsames Einfahren) ist nur dann sinnvoll, wenn es sich um das Einfahren in eine vom "Benachrangten" nicht einsehbare Sichtstrecke von auf der "bevorrangten" Straße fahrenden Lenker handelt.OGH 10 Os 188/80, 27.01.1981
- "Vortasten" bedeutet dabei in der Regel ein schrittweises oder zentimeterweises Vorrollen in mehreren Etappen bis zu einem Punkt, von dem aus die Sicht möglich ist.OGH 2 Ob 2/80, 26.03.1980
- Vortasten zur Kreuzung und auf dieser.OGH 2 Ob 150/79, 06.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 59.
- OGH 2 Ob 63/24i, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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