Muss ich einem Fahrzeug den Vorrang geben, das ich nicht sehe?
günstig für Wartepflichtiger betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Die Vorrangregeln setzen voraus, dass das andere Fahrzeug überhaupt wahrnehmbar ist. Wer ein Fahrzeug nicht erkennen kann, verletzt dessen Vorrang nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (40 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
StVO; außerordentliche Revision nicht angenommen:
§ 19 StVO: Vorrangbestimmungen setzen Wahrnehmbarkeit des anderen Fahrzeuges voraus.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verschuldensteilung 1 : 1; Vorrangverletzung durch PKW-Lenker, Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften durch Radfahrer.OGH 2 Ob 61/22t, 27.06.2022
- Hier: Mitverschulden der Fahrerin eines Segway im Ausmaß von ¼ bei einem Sturz wegen überhöhter Geschwindigkeit, wodurch sie einen aus dem Boden ragenden Stein nicht als Gefahr erkannte, gegenüber mangelhafter und verharmlosender Instruktion durch die Beklagte.OGH 3 Ob 61/14p, 30.04.2014
- Die Frage des Vorliegens einer unklaren Verkehrssituation hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 2 Ob 146/98d, 20.05.1998
- § 93 Abs 1 StVO: Die Frage der Zumutbarkeit der Streupflicht ist immer anhand der besonderen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.OGH 2 Ob 26/95, 06.04.1995
- Hier: Mitverschulden des Klägers mit einem Viertel ausgemessen, der sich ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Erstbeklagten in den nicht einsehbaren Bereich vor der Schaufel des Radladers begeben und den Gefahrenbereich auch nach Erhöhung der Motordrehzahl nicht verlassen hat - gegenüber dem Verschulden des Erstbeklagten - der trotz Sichtbehinderung ohne weitere Vorkehrungen mit dem Radlader losfuhr.OGH 2 Ob 1026/95, 23.02.1995
- Verhalten des Fußgängers bei Überquerung der Fahrbahn (außerhalb eines Schutzweges) vor herannahendem Fahrzeug.OGH 8 Ob 1033/84, 06.12.1984
- Außerordentliche Revision angenommen: Liegt ein zulässiges Nebeneinadnerfahren im Sinne des § 7 Abs 3 StVO vor oder ein unzulässiger Überholvorgang, wenn nur zwei Fahrzeuge jeweils auf einem der beiden für die betreffende Fahrtrichtung vorhandenen Fahrstreifen fahren und sich der im rechten Fahrstreifen mit höherer Geschwindigkeit fahrende Lenker an dem im linken Fahrstreifen und langsameren Kraftfahrzeug vorbeibewegt.OGH 2 Ob 1030/84, 27.11.1984
- Bestimmungen des § 106 KFG über Personenbeförderung und des § 26 Abs 4 KFG sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB, die sich nicht nur an Fahrzeuglenker, sondern auch an mitbeförderte Person richtet. Ihr Schutzzweck liegt auch darin, Gefährdung der beförderten Person zu vermeiden. Schuldhafte Übertretung durch beförderte Person begründet ihr Mitverschulden, es sei denn, sie beweist dass Schaden in gleicher Weise auch ohne Übertretung der Schutznorm eingetreten wäre. Vorschriftsmäßiges Verhalten der beförderten Person könnte nur in Abstandnahme vom Mitfahrer bestehen.OGH 8 Ob 1031/84, 22.11.1984
- Die Frage, ob Gefahrenzeichen nach § 50 Z 5 StVO (ohne Zusatztafel über den Verlauf der Vorrangstraße) (Vorrang geben) auch den entgegenkommenden, nach links abbiegenden Verkehrsteilnehmer (oder nur dem "Querverkehr") Vorrang gibt, ist in ständiger Rechtsprechung geklärt.OGH 8 Ob 1028/84, 17.10.1984
- Außerhalb der Begrenzungslinie liegender Streifen ist nicht "Fahrbahn"; Kraftfahrzeuge dürfen sich nur auf der Fahrbahn bewegen; Straßenteile sind dann rechtlich nicht der Fahrbahn zuzurechnen, wenn die Absicht der Straßenverwaltung, sie nicht dem Fahrzeugverkehr zu widmen, den Straßenbenützern augenfällig wird; jeder Fahrzeuglenker muss mit der Möglichkeit des Entgegenkommens eines Fahrzeuges von der höchstzulässigen Breite von 2,5 m rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einstellen.OGH 8 Ob 1024/84, 11.09.1984
- Zu frühes Blinken des Vorrangberechtigten.OGH 8 Ob 1022/84, 06.09.1984
- §§ 9, 55 StVO: Nicht wahrnehmbare Bodenmarkierungen gelten nicht.OGH 8 Ob 1020/84, 06.09.1984
- § 20 Abs 1 StVO: Nur Langsamfahren ohne zwingenden Grund bildet Normverstoß. Luftverlust aus Reifen ist zwingender Grund.OGH 2 Ob 1022/84, 28.08.1984
- Beweispflicht bei Unklarheiten über eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes.OGH 2 Ob 1019/84, 26.06.1984
- 1) Auftrag an einen Dienstnehmer (und dessen Annahme), den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO.<br/>2) Liegenschaftseigentümer im Sinne des § 93 Abs 1 StVO oder eine gemäß § 93 Abs 5 StVO an seine Stelle tretende Person ist nicht als Halter eines Weges im Sinne des § 1319 a ABGB anzusehen und haftet daher auch für leichte Fahrlässigkeit.OGH 8 Ob 1018/84, 20.06.1984
- Das Ausmaß des nach § 7 StVO einzuhaltenden Sicherheitsabstandes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dabei sind insbesondere Breite, Beschaffenheit und Verlauf der Fahrbahn und die eingehaltene Geschwindigkeit zu berücksichtigen.OGH 8 Ob 1015/84, 07.06.1984
- Ordentliche Revision zurückgewiesen.OGH 2 Ob 33/84, 05.06.1984
- 1) Kraftfahrzeuglenker kann sich Kindern gegenüber nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen, wenn nach den Umständen mit der Benützung der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen ist (hier: sechsjähriges Kind fährt mit Fahrrad in Schlangenlinie auf Gehsteig neben Fahrbahn.<br/>2) Entlastungsbeweis nach § 9 Abs 2 EKHG nicht erbracht, wenn Kraftfahrzeuglenker unter solchen Umständen seine Fahrweise nicht darauf einstellt, daß er einem allfälligen Fehlverhalten des Kindes rechtzeitig Rechnung tragen kann.OGH 8 Ob 1013/84, 23.05.1984
- Haben beide Fahrzeuge angehalten, so hat beim Losfahren keines der beiden den Vorrang.OGH 8 Ob 1011/84, 23.05.1984
- Zulässigkeit eines Überholmanövers im Einzelfall.OGH 2 Ob 1014/84, 22.05.1984
- Vorrangverletzung wiegt in der Regel schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten.OGH 8 Ob 1010/84, 12.04.1984
- Überholen von Fußgängern; Verschuldensteilung zwischen einem unaufmerksam die Straße überquerenden Fußgänger und einem nicht unverzüglich reagierenden Kraftfahrer.OGH 2 Ob 1011/84, 10.04.1984
- Bei Verschuldensteilung handelt es sich um Ermessensentscheidung. Voraussetzungen für die Pflicht zum Fahren auf halbe Sicht bei unterschiedlicher Fahrbahnbreite. Umstände des Einzelfalles sind entscheidend.OGH 8 Ob 1008/84, 29.03.1984
- Verschuldensteilung bei Vorrangverletzung gegenüber Benützen der linken Fahrbahnhälfte.OGH 2 Ob 1001/84, 31.01.1984
- § 11 StVO - Verpflichtung des Lenkers eines einspurigen Kraftfahrzeug, nach Einordnen zur Fahrbahnmitte und Abgabe eines Handzeichens, unmittelbar vor dem Einbiegen nach links sich neuerlich zu überzeugen, ob ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer gefährdet wird?OGH 2 Ob 1007/83, 17.01.1984
- Einem Kraftfahrer kann nur zugemutet werden, mit einer den Fall der Glatteisbildung berücksichtigenden geringen Geschwindigkeit zu fahren, wenn tatsächlich von ihm Glatteis festgestellt worden ist oder wenn konkrete Umstände darauf hinweisen, daß solches zu erwarten ist.OGH 8 Ob 1010/83, 21.12.1983
- 1.) Verschuldensteilung (Verschuldensschadensteilung) zwischen Rodelfahrer und Lastkraftwagenlenker bzw Lastkraftwagenhalter.<br/>2.) Höhe des Schmerzengeldes und der Verunstaltungsentschädigung bei Unterschenkelamputation an einem fünfzehnjährigen.OGH 2 Ob 1006/83, 13.12.1983
- Außerordentliche Revision nicht angenommen: § 21 StVO: Ständige Judikatur des OGH, wonach ein plötzlich einsetzendes und mit einer starken Geschwindigkeitsverminderung verbundenes Bremsen als jäh zu bezeichnen ist (vgl etwa ZVR 1980/95 ua). Daß eine ziffernmäßig genaue Bremsverzögerung im vorliegenden Fall nicht festgestellt wurde, vermag daran nicht zu ändern.OGH 8 Ob 1006/83, 27.10.1983
- Außerordentliche Revision nicht angenommen: §§ 13 Abs 2, 19 Abs 5 StVO; das Gebot, nach links im weiten Bogen einzubiegen, wurde durch § 13 Abs 2 StVO nicht beseitigt. Die Vorbeifahrt eines nach § 19 Abs 5 StVO Bevorrangten ist vom Linksabbieger noch vor Verlassen der eigenen rechten Fahrbahnhälfte abzuwarten.OGH 8 Ob 1004/83, 06.10.1983
- Außerordentliche Revision angenommen: §§ 9 Abs 2, 49 Abs 1, 50 Z 11 StVO 1960; Frage der zulässigen Annäherungsgeschwindigkeit an Schutzweg nicht einheitlich entschieden.OGH 2 Ob 1002/83, 04.10.1983
- Außerordentliche Revision in 2 Ob 1002/83 Folge gegeben.OGH 2 Ob 40/84, 26.06.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 40.
- OGH 2 Ob 32/26h, 26.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 61/22t, 27.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 158/19b, 24.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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