Verzichtet ein Autofahrer auf den Vorrang, wenn er stehen bleibt?
günstig für benachrangter Verkehrsteilnehmer betrifft Autofahrer, Verkehrsteilnehmer, Unfallbeteiligte
Ja. Wer sein Fahrzeug zum Stillstand bringt, verzichtet damit auf den Vorrang, und zwar auch dann, wenn er schon teilweise in die Kreuzung eingefahren ist. Voraussetzung ist, dass noch so viel Raum bleibt, dass der andere gefahrlos vorbeifahren kann.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges stellt auch dann einen Vorrangverzicht dar, wenn das Fahrzeug bereits zum Teil in die vom benachrangten Verkehrsteilnehmer berührte Verkehrsfläche eingefahren ist, aber noch soviel Raum verbleibt, um dem ursprünglich benachrangten Verkehrsteilnehmer ein gefahrloses Passieren des stehenden Fahrzeuges zu ermöglichen. Es macht für den an sich Benachrangten keinen wesentlichen Unterschied, ob der ursprünglich Bevorrangte vor der Kreuzung anhält oder nur soweit in diese einfährt, dass er ohne weiteres passieren kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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