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Kann ich mich auf notwendiges Bremsen berufen, trotz zu geringem Abstand?

günstig für Nachfolgender betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Nein. Wurde die plötzliche starke Bremsung nur deshalb nötig, weil Sie zu geringen Sicherheitsabstand hielten oder unaufmerksam waren, gilt sie nicht als verkehrsbedingt. Wer sich schuldhaft selbst in eine solche Lage gebracht hat, kann sich darauf nicht berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Ein jähes Abbremsen ist nicht "verkehrsbedingt", wenn es wegen eines zu geringen Sicherheitsabstandes notwendig wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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