Kann ich mich auf notwendiges Bremsen berufen, trotz zu geringem Abstand?
günstig für Nachfolgender betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Nein. Wurde die plötzliche starke Bremsung nur deshalb nötig, weil Sie zu geringen Sicherheitsabstand hielten oder unaufmerksam waren, gilt sie nicht als verkehrsbedingt. Wer sich schuldhaft selbst in eine solche Lage gebracht hat, kann sich darauf nicht berufen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ein jähes Abbremsen ist nicht "verkehrsbedingt", wenn es wegen eines zu geringen Sicherheitsabstandes notwendig wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Lenker, der sich verschuldet in eine Situation gebracht hat, die dann eine plötzliche starke Bremsung erforderlich machte, kann sich nicht auf die Notwendigkeit einer „verkehrsbedingten“ Bremsung berufen.OGH 2 Ob 80/16b, 28.03.2017
- Oder wegen eines Aufmerksamkeitsfehlers.OGH 2 Ob 42/89, 29.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 80/16b, 28.03.2017
Im Gesetz
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