Zählt es, ob ich weit rechts fuhr, wenn angehalten werden musste?
günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Busfahrer, LKW-Fahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Wenn im Begegnungsverkehr ohnehin angehalten werden muss, ist es für die Verschuldensfrage unwesentlich, ob Sie ausreichend weit rechts gefahren sind. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot tritt dann in den Hintergrund. Eine Verschuldensteilung kann trotzdem gerechtfertigt sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Wenn im Begegnungsverkehr angehalten werden muß, ist es für die Verschuldensfrage unwesentlich, ob das Fahrzeug ausreichend rechts fuhr.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen § 7 StVO tritt bei der Beurteilung des Verschuldens an Bedeutung zurück.OGH 8 Ob 68/86, 09.04.1987
- Hier: Fahrzeuggesamtbreiten 3,40 Meter und Fahrbahnbreite 3 Meter.OGH 8 Ob 104/82, 27.05.1982
- Verstoß gegen § 7 Abs 2 StVO tritt zuvor in den Hintergrund, aber Verschuldensteilung 2:1 gerechtfertigt.OGH 8 Ob 189/81, 15.10.1981
- Keine Heranziehung des nicht äußerst rechts fahrenden Lenkers zum Schadenersatzausgleich gemäß § 11 EKHG.OGH 8 Ob 1/80, 10.04.1980
- Omnibus - Personenkraftwagen auf bloß 4,70 Meter breiter Engstelle.OGH 8 Ob 193/76, 24.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 31.
- OGH 2 Ob 68/16p, 05.08.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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