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Bin ich schuld, wenn ich meine Fahruntüchtigkeit nicht bemerkte?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Kranke, Unfallbeteiligte, Versicherte
Es kommt darauf an, ob die Beeinträchtigung Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit bei entsprechender Aufmerksamkeit zumindest unschwer erkennbar war. Maßstab ist nicht das Wissen eines Fachmanns nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft, sondern das, was jedermann nach den Erfahrungen des täglichen Lebens erkennen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Bemerkt der Lenker seine bestehende oder unmittelbar drohende Fahrunfähigkeit nicht, so kommt es darauf an, ob für ihn bei entsprechender Aufmerksamkeit die Beeinträchtigung seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zumindest unschwer erkennbar war, und zwar nicht nur für den Fachmann nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft, sondern für jedermann bereits nach den Erfahrungen des täglichen Lebens.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075344 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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