Muss ein Politiker beißenden Spott über sich ergehen lassen?
günstig für Kritiker betrifft Politiker, Journalist, Medieninhaber, Konsument
Weil die freie politische Debatte für die Demokratie wesentlich ist, sind die Grenzen zulässiger Kritik bei einem öffentlich auftretenden Politiker weiter gezogen als bei einer Privatperson. Wer Politik betreibt, setzt sich unvermeidlich der genauen Beurteilung durch Journalisten, Publikum und politische Gegner aus. Ein Spitzenkandidat muss daher auch humorvoll-satirische Kritik hinnehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Da die Freiheit der politischen Debatte einer der Pfeiler des Konzeptes einer demokratischen Gesellschaft ist, sind die Grenzen einer vertretbaren Kritik in Bezug auf einen Politiker, der in seiner öffentlichen Eigenschaft auftritt, weiter zu ziehen als in Bezug auf eine Privatperson. Jeder Politiker setzt sich selbst unvermeidlich und willentlich einer genauen Beurteilung jeder seiner Worte und Taten nicht nur durch Journalisten und das breitere Publikum, sondern insbesondere auch durch den politischen Gegner aus. Der Kläger muss sich daher als Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Partei eine humorvoll-satirische Kritik gefallen lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Äußerungen zum (überwiegenden) Verkauf von Schweinefleisch aus konventioneller Herstellung (Vollspaltenboden) im LebensmitteleinzelhandelOGH 4 Ob 13/23z, 17.10.2023
- Der von einer Politikerin im Kontext der Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs und eines Parlamentsmandats erhobene Vorwurf, ein Abgeordneter wäre korrupt, weil er lukrative Beraterverträge mit staatseigenen Unternehmen abgeschlossen habe, kann durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sein, wenn die strittigen Äußerungen ein System politischer Korruption beschreiben sollten und nicht darauf gerichtet waren, jemanden wirklicher Korruption zu bezichtigen. (Monica Macovei gg Rumänien)OGH Bsw 53028/14, 28.07.2020
- Hier: Zum Vorwurf, die Anfechtungsschrift für eine Wahl schon vor dem Wahltag vorbereitet zu haben.OGH 6 Ob 162/17t, 17.01.2018
- Die Freiheit der politischen Debatte sieht unter Umständen sogar verletzende oder beunruhigende Äußerungen als gerechtfertigt an. Im Rahmen politischer Debatten können selbst Beschimpfungen im Einzelfall gerechtfertigt sein.OGH 6 Ob 245/16x, 22.12.2016
- Mit Ausführungen zum Verhältnis zu § 1 UWG iSd Fallgruppe „Ausnützen fremden Vertragsbruchs“.OGH 4 Ob 166/12h, 15.01.2013
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- Hier: „journalistischer Bettnässer“.OGH 6 Ob 162/12k, 15.10.2012
- Art 10 MRK schützt nicht nur stilistisch hochwertige, sachlich vorgebrachte und niveauvoll ausgeführte Bewertungen, sondern jedwedes Unwerturteil, dass nicht in einem Wertungsexzess gipfelt.OGH 6 Ob 162/12k, 15.10.2012
- Im Sinne der angeführten Grundsätze müssen auch Medieninhaber, Herausgeber und Chefredakteure des die Kritik provozierenden Mediums sich einen höheren Grad an Toleranz gegenüber der Kritik des angegriffenen politischen Gegners zurechnen lassen.OGH 6 Ob 162/12k, 15.10.2012
- Anderes gilt naturgemäß für den Fall, dass dem Äußernden die Unrichtigkeit der Berichterstattung bekannt war oder leicht erkennbar war.OGH 6 Ob 128/10g, 17.11.2010
- Dem Beklagten darf nicht das Risiko der Unrichtigkeit der Medienberichterstattung auferlegt werden.OGH 6 Ob 128/10g, 17.11.2010
- Ob eine politische Äußerung nach Art 10 EMRK gerechtfertigt erscheint, ist zusammengefasst an der politischen Bedeutung der Stellungnahme, am Gewicht des Anlassfalls, an der Form und Ausdrucksweise sowie dem danach zu unterstellenden Verständnis der Erklärungsempfänger zu messen.OGH 6 Ob 244/09i, 19.03.2010
- Für Beschränkungen von politischen Aussagen oder einer Debatte über Fragen des öffentlichen Interesses besteht dabei nach der ständigen Rechtsprechung nur ein sehr enger Ermessensspielraum (vgl EGMR Pfeifer, Nr 12556/03; Lingens, MR 1986, H 4, 11 = EuGRZ 1986, 424).OGH 6 Ob 244/09i, 19.03.2010
- Hauptverfahren zum Provisorialverfahren 6 Ob 159/06k mit Bezugnahme auf die Entscheidung MR2007, 419 (Lindon und Otchakovsky-Laurens/Frankreich) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.OGH 6 Ob 110/08g, 07.07.2008
- Hier: Inserat in einer Faschingszeitung im Zuge einer politischen Auseinandersetzung.OGH 6 Ob 159/06k, 12.10.2006
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung findet in der Interessenabwägung gegenüber der ehrenbeleidigenden Rufschädigung seine Grenze in einer unwahren Tatsachenbehauptung. Hier: Herabsetzung durch unwahre Tatsachenbehauptungen, mit denen jemand eines verwerflichen Verhaltens - des „Durchdrehens" und der Verschleuderung von Gemeindevermögen - bezichtigt wird.OGH 6 Ob 273/05y, 26.01.2006
- Die Urteile des EGMR [Oberschlick II], [Oberschlick I] und [Lingens]) sind nicht so zu verstehen, dass im Interesse der durch die Konvention gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung der in der Rechtsordnung vorgesehene Persönlichkeitsschutz gegen eine nach dem Strafgesetzbuch (objektiv) tatbildliche üble Nachrede oder Beleidigung bei allen Akten staatlicher Vollziehung unter allen Umständen zurückzutreten habe, sobald sich die üble Nachrede oder Beleidigung gegen einen Politiker richtet. Die innerstaatlichen Behörden haben bei ihren Entscheidungen einen gewissen Ermessensspielraum, ob und in welchem Ausmaß eine Notwendigkeit für einen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung besteht.OGH 1 Ob 260/01v, 22.10.2001
- Die Freiheit der politischen Debatte, die unter Umständen sogar verletzende oder beunruhigende Äußerungen als gerechtfertigt ansieht, lässt umso mehr als harmlos oder indifferent anzusehende Äußerungen zu.OGH 6 Ob 41/01z, 15.03.2001
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist großzügig auszulegen, insbesondere wenn es um zur Debatte stehende politische Verhaltensweisen geht.OGH 6 Ob 109/00y, 23.11.2000
- Eine in die Ehre eingreifende politische Kritik auf Basis unwahrer Tatsachenbehauptungen verstoßt gegen § 1330 ABGB. Behauptung, dass die Heime der Klägerin Heimstätte illegalen Drogenhandels seien, in einem derartigen Heim Suchtgift in näher bezeichnetem Wert sichergestellt worden sei und durch die Kläger Drogenhändler gedeckt würden.OGH 6 Ob 88/00k, 13.04.2000
- Wenn auch das Recht auf freie Meinungsäußerung keinen Freibrief bedeutet, den guten Ruf des Betroffenen herabzusetzen und ihn zu beleidigen (6 Ob 32/95; 4 Ob 302/98h), können doch selbst Beschimpfungen im Rahmen politischer Debatten durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt sein, wenn ein entsprechender Sachbezug gegeben ist.OGH 6 Ob 171/99m, 29.09.1999
- Als Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Partei muss sich der Kläger eine Kritik seiner Wahlkampfaussagen gefallen lassen, auch wenn sie, um besonders einprägsam zu sein, seinen Wahlkampfstil nachahmt und seine Aussagen persifliert. Die Grenzen zulässiger politischer Kritik werden dadurch nicht überschritten.OGH 4 Ob 2247/96m, 17.09.1996
- Die Verbreitung von Bildnissen solcher Personen ist aber dennoch nicht schrankenlos zulässig.OGH 4 Ob 1009/96, 26.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 6 Ob 32/24k, 26.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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