Zum Inhalt springen

Muss ein Politiker beißenden Spott über sich ergehen lassen?

günstig für Kritiker betrifft Politiker, Journalist, Medieninhaber, Konsument
Weil die freie politische Debatte für die Demokratie wesentlich ist, sind die Grenzen zulässiger Kritik bei einem öffentlich auftretenden Politiker weiter gezogen als bei einer Privatperson. Wer Politik betreibt, setzt sich unvermeidlich der genauen Beurteilung durch Journalisten, Publikum und politische Gegner aus. Ein Spitzenkandidat muss daher auch humorvoll-satirische Kritik hinnehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Da die Freiheit der politischen Debatte einer der Pfeiler des Konzeptes einer demokratischen Gesellschaft ist, sind die Grenzen einer vertretbaren Kritik in Bezug auf einen Politiker, der in seiner öffentlichen Eigenschaft auftritt, weiter zu ziehen als in Bezug auf eine Privatperson. Jeder Politiker setzt sich selbst unvermeidlich und willentlich einer genauen Beurteilung jeder seiner Worte und Taten nicht nur durch Journalisten und das breitere Publikum, sondern insbesondere auch durch den politischen Gegner aus. Der Kläger muss sich daher als Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Partei eine humorvoll-satirische Kritik gefallen lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Kritik an Politikern und öffentlich Auftretenden
Schadenersatz · Grenzen der Kritik an Politikern und Beamten
Strafrecht · Meinungsfreiheit und Kritik an Politikern
Schadenersatz · Tatsachengrundlage für politische Kritik
Anderes · Grenzen der freien Meinungsäußerung