Zum Inhalt springen

Darf ich einen Politiker scharf kritisieren?

günstig für Kritiker betrifft Journalisten, Politiker, Privatpersonen, Beschuldigte
Die Freiheit der Meinungsäußerung schützt nicht nur Aussagen, die harmlos oder willkommen sind, sondern auch solche, die verletzen, schockieren oder beunruhigen. Geschützt ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form der Darstellung. Gegenüber einem Politiker, der in seiner öffentlichen Funktion handelt, sind die Grenzen zulässiger Kritik weiter als gegenüber einer Privatperson.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Vorbehaltlich des Art 10 Abs 2 MRK findet die Freiheit der Meinungsäußerung nicht nur auf "Informationen" oder "Ideen" Anwendung, die positiv aufgenommen oder als harmlos oder als indifferent angesehen werden, sondern auch auf solche, die verletzen, schockieren oder beunruhigen. Dies verlangen Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es keine "demokratische Gesellschaft" gibt. Art 10 MRK schützt nicht nur den Inhalt der geäußerten Ideen oder Informationen, sondern auch die Form, in der sie dargestellt werden. Die Grenzen zulässiger Kritik sind demgemäß in bezug auf einen Politiker, der in seiner öffentlichen Funktion handelt, weiter als in bezug auf eine Privatperson. EGMR vom 23.09.1991, Nr 6/1990/197/257 im Fall Oberschlick gegen Österreich; Veröff: ÖJZ 1991,641

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 37 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Kritik an Politikern und öffentlich Auftretenden
Schadenersatz · Grenzen zulässiger scharfer Kritik
Schadenersatz · Grenzen der Kritik an Politikern und Beamten
Schadenersatz · Aufgabe und Freiheit der Presse
Schadenersatz · Kritik und Satire gegenüber Politikern