Verliere ich etwas, wenn ich vorerst ein Mitverschulden einräume?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Verstoß gegen § 405 ZPO liegt allerdings beim Zuspruch einer Quote des Gesamtschadens dann nicht vor, wenn der Kläger noch vor Schluss der Verhandlung ein Mitverschulden eingeräumt hat; dass diese Klarstellung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für den in der Klage noch nicht enthaltenen Teil des Schadens erfolgt, ist für diese verfahrensrechtliche Frage ohne Belang.OGH 2 Ob 4/04h, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 221/19t, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fordern Sie nur einen Teil Ihres Schadens ein, ohne eine eigene Mitschuld einzuräumen, wird der eingeklagte Teilbetrag um Ihre Mitschuldquote gekürzt. Räumen Sie die Mitschuld noch vor Schluss der Verhandlung ein, bekommen Sie dagegen den entsprechenden Anteil am Gesamtschaden zugesprochen.
Nein. Das Gericht greift Ihr Mitverschulden zwar nicht von sich aus auf. Es genügt aber, wenn sich aus dem Vorbringen der Gegenseite entnehmen lässt, dass sie Ihnen ein eigenes Verschulden vorwirft. Bloß zu bestreiten, selbst schuld zu sein, reicht dafür nicht.