Zum Inhalt springen

Verliere ich etwas, wenn ich vorerst ein Mitverschulden einräume?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Geschädigte, Unfallbeteiligte, Beklagter
Nein. Räumen Sie sich ein Mitverschulden nur vorerst an, wird darauf trotzdem Bedacht genommen. Sie müssen nicht auf den nicht eingeklagten Rest Ihres Gesamtschadens verzichten, um den Ihrer Quote entsprechenden Anteil zugesprochen zu bekommen. Ein Ausdehnungsvorbehalt macht den Zuspruch nicht zu einer Überschreitung Ihres Begehrens.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Auf die Mitverschuldensquote wird auch Bedacht genommen, wenn sich der Kläger ein Mitverschulden nur "vorerst" anrechnen läßt. Der Kläger ist nicht gehalten, auf den nicht eingeklagten Rest des Gesamtschadens zu verzichten, um den Zuspruch des seiner Mitverschuldensquote entsprechenden Anteiles vom Gesamtschaden zu erhalten. Ein Ausdehnungsvorbehalt hat nicht zur Folge, daß in einem solchen Zuspruch eine Überschreitung des Begehrens zu erblicken wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Teilklage und Mitverschuldensquote

Fordern Sie nur einen Teil Ihres Schadens ein, ohne eine eigene Mitschuld einzuräumen, wird der eingeklagte Teilbetrag um Ihre Mitschuldquote gekürzt. Räumen Sie die Mitschuld noch vor Schluss der Verhandlung ein, bekommen Sie dagegen den entsprechenden Anteil am Gesamtschaden zugesprochen.

günstig für Beklagter Einwand des Mitverschuldens im Prozess

Nein. Das Gericht greift Ihr Mitverschulden zwar nicht von sich aus auf. Es genügt aber, wenn sich aus dem Vorbringen der Gegenseite entnehmen lässt, dass sie Ihnen ein eigenes Verschulden vorwirft. Bloß zu bestreiten, selbst schuld zu sein, reicht dafür nicht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Mitverschulden nur auf Einwendung
Schadenersatz · Mitverschulden und Verantwortung des Schädigers
Schadenersatz · Mitverschulden und Beweislast beim Schadenersatz
Schadenersatz · Mitverschulden nach dem Grundurteil