Was passiert bei einer Teilklage, wenn ich Mitschuld trage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz kommt nicht zur Anwendung, wenn sich der Kläger im Lauf des Verfahrens ein Mitverschulden anrechnen lässt; dann ist ihm der unter Berücksichtigung der Mitverschuldensquote verbleibende Anteil am Gesamtschaden zuzusprechen.OGH 2 Ob 221/19t, 27.02.2020
- Hier: Einbekennen eines Mitverschuldens nach anfänglicher Teileinklagung „aus prozessökonomischen Gründen“.OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017
- Auch eine Teileinklagung „aus Gründen prozessualer Vorsicht“ führt dazu, dass der eingeklagte Teilschaden um die Mitverschuldensquote zu kürzen ist.OGH 2 Ob 34/12g, 13.06.2012
- Hier: Teileinklagung einer offen aushaftenden Kreditforderung.OGH 3 Ob 111/08g, 03.09.2008
- Der eingeklagte Teilbetrag ist als Gesamtanspruch zu behandeln und um den für nicht berechtigt erkannten Betrag zu kürzen.OGH 3 Ob 111/08g, 03.09.2008
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ein Verstoß gegen § 405 ZPO liegt allerdings beim Zuspruch einer Quote des Gesamtschadens dann nicht vor, wenn der Kläger noch vor Schluss der Verhandlung ein Mitverschulden eingeräumt hat; dass diese Klarstellung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für den in der Klage noch nicht enthaltenen Teil des Schadens erfolgt, ist für diese verfahrensrechtliche Frage ohne Belang.OGH 2 Ob 4/04h, 03.11.2005
- Eine entgegen diesem Grundsatz vorgenommene Bemessung des Ersatzbetrages verstößt gegen § 405 ZPO.OGH 8 Ob 279/81, 25.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 2 Ob 106/21h, 05.08.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 221/19t, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Räumen Sie sich ein Mitverschulden nur vorerst an, wird darauf trotzdem Bedacht genommen. Sie müssen nicht auf den nicht eingeklagten Rest Ihres Gesamtschadens verzichten, um den Ihrer Quote entsprechenden Anteil zugesprochen zu bekommen. Ein Ausdehnungsvorbehalt macht den Zuspruch nicht zu einer Überschreitung Ihres Begehrens.
Nein, darauf kommt es nicht an. Klagen Sie nur einen Teil Ihrer Forderung ein, wirkt das Urteil nur für diesen Teil. Den Rest können Sie später noch einklagen, und Sie sind dabei an das erste Urteil nicht gebunden.