Bekomme ich Vorschuss auch für den vereinbarten höheren Unterhalt?
günstig für Bund betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsschuldner
Nein. Wurde ein höherer als der gesetzliche Unterhalt vereinbart, richtet sich der Unterhaltsvorschuss trotzdem nur nach dem gesetzlichen Unterhalt. Für den darüber hinausgehenden Teil gibt es keinen Vorschuss. Auch ein Verzicht des Unterhaltsschuldners darauf, seine Sorgepflichten für Adoptivkinder anrechnen zu lassen, wirkt sich auf die Höhe des Vorschusses nicht aus.
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Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 13.04.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Wird ein höherer als der gesetzliche Unterhalt vereinbart, ist für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach dem klaren Wortlaut des § 1 UVG nur der gesetzliche Unterhalt maßgebend. Mangels Regelungslücke ist keine Analogie zu § 69a EheG zu ziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Verzicht des Unterhaltsschuldners auf eine Anrechnung der Sorgepflichten für Adoptivkinder ist für die Höhe des Anspruchs des Minderjährigen auf Unterhaltsvorschüsse nicht zu berücksichtigen.OGH 10 Ob 7/16a, 13.04.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 7/16a, 13.04.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §7 Abs1 Z1
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