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Bekomme ich Vorschuss, obwohl ich eigene Einkünfte habe?

günstig für Kind betrifft Kinder, Jugendliche, unterhaltspflichtige Eltern, Bund
Auch wenn dem Kind aus anderen Quellen Geld zur Verfügung steht, kann der restliche Unterhaltsanspruch bis zur Richtsatzhöhe bevorschusst werden. Das Gericht prüft dann, ob der Unterhalt im Titel herabzusetzen wäre, und kürzt die Vorschüsse entsprechend. Ganz versagt oder eingestellt werden sie nur, wenn sich das Kind selbst erhalten kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 14.05.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Selbst wenn dem Minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus anderen Quellen Mittel zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs in Richtsatzhöhe zur Verfügung stehen, kann doch auch der restliche Unterhaltsanspruch gegen den Geldunterhaltsschuldner durch Bevorschussung bis zum Richtsatzbetrag gesichert werden. In solchen Fällen - insbesondere also bei eigenen Einkünften des Minderjährigen - hat das Gericht gemäß § 7 Abs 1 Z 1 UVG zu prüfen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltsanspruch herabzusetzen wäre, sind auch die Vorschüsse teilweise zu versagen bzw gemäß § 19 Abs 1 UVG entsprechend herabzusetzen. Gänzlich zu versagen bzw gemäß § 20 Abs 2 Z 4 lit b UVG einzustellen sind die Unterhaltsvorschüsse dagegen nur, wenn der Minderjährige infolge der geänderten Verhältnisse selbsterhaltungsfähig geworden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076314 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

UVG §5 Abs1; UVG §6 Abs1; UVG §7 Abs1 Z1; UVG §19 Abs1

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