Reichen Zweifel am Einkommen des Vaters gegen den Vorschuss?
günstig für Kind betrifft Kind, Mutter, Vater, Unterhaltspflichtiger
Hält das Gericht ein bestimmtes Einkommen nur für eher unwahrscheinlich, bedeutet das nicht, dass der Zahlungspflichtige dieses Einkommen keinesfalls hat. Er ist damit nicht offensichtlich außerstande, einen höheren Unterhalt zu leisten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Daß das Gericht die Möglichkeit eines Verdienstes in bestimmter Höhe (hier: von 14.000 Schilling in der Türkei) für "eher unwahrscheinlich" gehalten hat, bedeutet nicht, daß der Unterhaltspflichtige keinesfalls dieses Einkommen beziehe; er ist demnach nicht "offenbar" zur Leistung eines höheren Unterhalts unfähig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 47/26y, 30.06.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UVG §4 Z2
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