Zum Inhalt springen

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater unauffindbar ist?

günstig für Kind betrifft Kinder, alleinerziehende Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja. Dass Aufenthalt und Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners derzeit unbekannt sind, steht dem Vorschuss nicht entgegen. Gerade für solche Fälle ist der Vorschuss gedacht. Das gilt auch, wenn er sich im Ausland aufhält und sein Einkommen nicht ermittelt werden kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Umstand, daß Aufenthalt und Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners derzeit unbekannt sind, hindert eine Bevorschussung nicht, soll doch gerade in einem solchen Fall der Vorschuß nach dem Willen des Gesetzgebers gewährt werden (hier: Unterhaltsschuldner hält sich im Ausland auf; weder sein Aufenthalt noch sein Einkommen können ermittelt werden).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei Schuldner im Ausland
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss und alte Rückstände
Familienrecht · Bemühungen um einen Unterhaltstitel im Ausland
Familienrecht · Unterhalt bei unbekanntem Aufenthalt
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei aussichtsloser Eintreibung