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Wer muss beweisen, dass der Vater nicht zahlen kann?

günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Bund, Unterhaltsschuldner
Diesen Beweis muss der Bund führen. Bleiben Zweifel oder fehlen Beweise über die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, ist seine Unfähigkeit nicht offenbar; der Vorschuss darf dann nicht verweigert werden. Damit der Bund den Beweis führen kann, ist ihm spätestens im Rekursverfahren rechtliches Gehör zu geben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Z 2 UVG ist der Bund beweispflichtig. Ein Beweisdefizit oder Zweifel über die Leistungsfähigkeit machen die Unfähigkeit nicht offenbar und stehen daher der Bevorschussung nicht entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

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